Unsere Plattform befindet sich aktuell in einer technischen Pre-Beta-Phase. Das bedeutet:
Die Funktionen sind teilweise bereits aktiv und nutzbar, jedoch ist die Lösung noch nicht vollständig entwickelt.
Mut ist nicht, zu kämpfen. Mut ist, den Krieg aus Gewissensgründen zu verweigern.
Warum wir Beiträge erheben – und wofür sie verwendet werden!
Unsere Plattform ist mehr als nur ein digitales Tool – sie ist ein juristisch gestützter Begleiter für Menschen, die sich gegen übergriffige Maßnahmen zur Wehr setzen wollen. Damit das funktioniert, braucht es ein starkes Fundament:
• Technologie & Weiterentwicklung
Unsere Systeme basieren auf KI-Technologie, die ständig gepflegt und weiterentwickelt wird – damit sie sicher, präzise und auf dem neuesten Stand bleibt.
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Hinter jedem unserer Angebote steht ein Team aus Jurist*innen, das Inhalte prüft, aktualisiert und begleitet – damit du dich auf rechtlich fundierte Informationen verlassen kannst.
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Kostet die Kriegsdienstverweigerung Geld?
Nein, die Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, weder für den Antrag noch für die Bearbeitung durch die Bundeswehr.
Ist es sinnvoll, schon jetzt eine Kriegsdienstverweigerung zu stellen?
Ja! Auch wenn Deutschland nicht im Krieg ist, kann es sinnvoll sein, die Kriegsdienstverweigerung vorab zu beantragen, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Falls die Wehrpflicht oder eine Einberufung beschlossen wird, hast du bereits eine anerkannte Verweigerung.
Gibt es Risiken oder Nachteile, wenn ich jetzt eine Kriegsdienstverweigerung stelle?
Nein, grundsätzlich gibt es keine direkten Nachteile. Dein Antrag wird nicht veröffentlicht und hat keine Auswirkungen auf dein Berufsleben oder dein Privatleben. Im Falle einer Wiedereinführung der Wehrpflicht kannst du durch eine anerkannte KDV frühzeitig abgesichert sein.
Wie läuft der Antrag genau ab?
1. Auf www.kriegsblocker.de kannst du deinen Antrag individuell erstellen.
2. Der Antrag wird direkt an das richtige Karrierecenter der Bundeswehr geschickt.
3. Du erhältst eine Bestätigung und ggf. eine Einladung zu einer Anhörung.
4. Nach der Prüfung bekommst du einen offiziellen Bescheid, ob deine Kriegsdienstverweigerung anerkannt wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Da die Behörden viele Anträge prüfen müssen, ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt wird?
Falls dein Antrag abgelehnt wird, hast du das Recht auf Widerspruch und eine erneute Prüfung. In vielen Fällen kann eine bessere Begründung oder ein ergänzendes Gespräch zur Anerkennung führen.
Kann ich den Antrag später zurückziehen?
Ja, ein bereits gestellter Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden, solange du noch keinen finalen Bescheid erhalten hast.
Muss ich nach der Kriegsdienstverweigerung Zivildienst leisten?
Derzeit gibt es in Deutschland keinen verpflichtenden Zivildienst. Falls aber die Wehrpflicht wieder eingeführt wird, könnte ein Zivildienst als Alternative eingeführt werden. In diesem Fall wärst du von militärischem Dienst befreit.
Was passiert, wenn Deutschland die Wehrpflicht wieder einführt?
Wenn die Wehrpflicht zurückkommt, musst du nicht zum Militär, wenn dein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung bereits anerkannt wurde. Dann wäre nur ein möglicher Zivildienst eine Option.
Was bringt mir eine anerkannte Kriegsdienstverweigerung?
Mit einer anerkannten Kriegsdienstverweigerung bist du gesetzlich von jeglicher militärischen Dienstpflicht befreit – egal, ob die Wehrpflicht wieder eingeführt wird oder nicht.
Gibt es eine Alternative zur Kriegsdienstverweigerung?
Wer nicht zum Kriegsdienst eingezogen werden möchte, könnte in die AfD eintreten.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat festgestellt, „dass allein die Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten lässt.“
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Dabei hat das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gerade erst geurteilt:
„Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Parteiverbot bzw. zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung folgt nicht, dass auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Beobachtung durch den Verfassungsschutz etwaige Quellen ‚abgeschaltet‘ werden müssen.“
Diejenigen, die Grund für die Beobachtung sind, könnten theoretisch alle Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sein. Denn:
„Eine sachlich richtige und weltanschaulich-politisch neutrale Bekanntgabe, dass das Bundesamt Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD sammelt, belastet diese daher auch nicht unverhältnismäßig, jedenfalls solange mit der Bezeichnung als ‚Verdachtsfall‘ in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt.“
Das OVG scheint jedoch nicht mit seinen eigenen Verwaltungsgerichten gerechnet zu haben. Denn offensichtlich erweckt die Bezeichnung als „Verdachtsfall“ bei den unteren Instanzen durchaus den Eindruck, es stehe fest, dass jedes Mitglied der AfD „Mitglied in einer Vereinigung“ sei, die „Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind“.
Entweder sind die Düsseldorfer Richter des Lesens nicht mächtig, oder sie ignorieren die Rechtsprechung des eigenen Oberverwaltungsgerichts.
Hier wird systematisch gegen eine oppositionelle Partei vorgegangen. Letztlich erscheint mir diese Vorgehensweise für einen totalitären Staat auch effektiver. Nach außen hin stellt man sich auf den Standpunkt, dass die Opposition ja nicht verboten sei, behandelt sie und ihre Mitglieder aber faktisch so, als wäre sie es.
Im Iran macht man es nicht anders.
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Diejenigen, die die freiwillige Wehrpflicht wollen, können es nicht und wollen es nicht; diejenigen, die es könnten, wollen sie nicht und die wollen auch nicht mehr.